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Sozialpädagogische Familienhilfe

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Sozialpädagogische Familienhilfe
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"Der äußere Rahmen ist nicht so wichtig, solange man sich für die Menschen wertvoll fühlt, mit denen man zusammenlebt. Dann kann man lachen, weinen und streiten. Dann kann jeder er selbst sein. Jesper Juul"

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt Familien bei der Bewältigung von allen Problemen im Familienalltag, Versorgungs- oder Erziehungsfragen.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe im Basislager orientiert sich an einer Grundstruktur. 

Begonnen wird mit einem Hilfeplangespräch gemeinsam mit dem Jugendamt und einer groben Auftragsklärung. Danach beginnen die Phasen:

Phase 1:

Kennenlernen, Bedarfsklärung (6-8 Wochen)

In den ersten 6-8 Wochen startet die Hilfe mit dem intensiven Kennenlernen des 

Familiensystems. Innerhalb dieses Zeitraumes wird nochmals der Bedarf der Familie überprüft, um feste Ziele für die weitere Zusammenarbeit festlegen zu können. Hier wird die Basis für die zukünftige Kooperation geschaffen und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Auch wird geprüft, ob sich die Familie eine längere Zusammenarbeit mit dem vorgeschlagenen Pädagogen*innen vorstellen kann. Genogramm-, Soziogrammarbeit, Arbeit mit Lebenslinien, schriftliche Anamnesetools sind zum Beispiel Inhalte dieser Phase.

Am Ende der Phase 1 werden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt die Ziele konkretisiert, angepasst und festgelegt.

Phase 2:

In der Hauptphase wird die Familie von den Pädagogen*innen kontinuierlich begleitet, um einen hilfreichen Prozess zu kreieren und die festgelegten Ziele zu erreichen.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe setzt dabei verschiedene Methoden ein, um für das jeweilige Familiensystem die passende, individuelle Hilfe anbieten zu können. Hierzu können auch unterschiedliche Kolleg*innen, mit ihren jeweiligen Fachgebieten, temporär mit einbezogen werden.

Phase 3:

In der Ablösephase sollen die nun erreichten Ziele stabilisiert werden. Nach und nach wird der Kontakt zu den sozialpädagogischen Fachkräften weniger, um den bevorstehenden Abschied leichter zu machen. Die Eltern sollen nun zu einem 

selbstständigen Leben befähigt sein. Ggf. wird eine Überleitung in andere Hilfen und Angebote begleitet.

Phase 4: 

Als beendet gilt die sozialpädagogische Familienhilfe, wenn die Ziele erreicht wurden, die im Vorfeld festgelegt worden sind. Grundsätzlich wird eine Hilfeende nach max. 1,5 Jahren angestrebt.


Abrechnung über FLS

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